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Als Kryptowährung für Gamer soll der sogenannte GamesCoin das Gaming neu definieren, indem die Blockchain-Technologie mit immersiven Spielerlebnissen verbunden wird. Dadurch soll ein innovatives Ökosystem voller ungeahnter Möglichkeiten entstehen. Von vielseitigen NFT-Marktplätzen für digitale Vermögenswerte bis hin zur Ermöglichung spielübergreifender Funktionen soll der GamesCoin eine sichere, regelkonforme und leicht zugängliche Plattform für Gamer und Partner bieten. Durch den Einsatz modernster kryptografischer Technologie soll der GamesCoin sichere Transaktionen innerhalb eines lebendigen Ökosystems ermöglichen, das Gamer, Entwickler und Content Creator verbindet. Über 3 Milliarden Gamer sollen dadurch erreicht werden.
Soweit das blumige Marketing-Blabla der dubiosen Initiatoren und Vermittler, die den GamesCoin seit Jahren mit vollkommen irrationalen Narrativen wie warme Semmeln anpreisen und dadurch hohe Summen von naiven Investoren einsammeln konnten. Ich warne bereits seit vielen Jahren vor dem zwielichtigen Projekt GamesCoin, seinen Initiatoren und den dahinterstehenden Vermittlern. Einige dieser Vermittler waren vor ihrer Tätigkeit für den GamesCoin beispielsweise bereits in die Betrugssysteme OneCoin und EXW Wallet involviert.
Deswegen wurde ich bereits durch eine fragwürdige Rechtsanwaltskanzlei abgemahnt und juristisch belangt. All diese rechtlichen Winkelzüge, um mich in meiner legitimen Meinungs- und Pressefreiheit mundtot zu machen, sind allerdings kläglich gescheitert. Im Gegenteil: Ich habe meine aufklärende und warnende Berichterstattung seither noch verstärkt. Die Rechtsanwaltskanzlei ist hingegen nicht mehr für meine Gegner tätig.
Aktuell gibt es eine Entwicklung, die mich in meinen frühzeitigen Warnungen mehr als bestärkt. Am 07.02.2025 wurde über die Youre Games GmbH (ehemals GamesCoin IO GmbH) und die Youre Family GmbH (ehemals GamesCoin Group GmbH) beim Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren eingeleitet. Ich kann jedem betroffenen „Anleger“ nur raten, spätestens jetzt eine Strafanzeige in Erwägung zu ziehen und auch juristische, zivilrechtliche Schritte gegen die Unternehmensgruppe sowie den jeweiligen Vermittler, Sponsor oder Networker (Empfehlungsgeber – oder klarer ausgedrückt: MLM-Drücker) zumindest zu prüfen bzw. einzuleiten!
Mit dieser brisanten Thematik befasse ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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