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Schweizerzeit: Den Gaststaaten stiehlt man keine Steuern
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In der Schweiz gibt es seit 2007 das Gaststaatgesetz. Es regelt den Umgang der Schweiz mit ausländischen Organisationen, die in der Schweiz ansässig sind. Es gewährt Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen. 48 Einrichtungen respektive Organisationen, auch bekannt als NGOs, also Nichtregierungsorganisationen, profitieren davon, darunter die WHO, die WTO, das WEF, die BIZ, die UN oder das Cern. Diese genießen besondere Privilegien und Immunität auf Schweizer Hoheitsgebiet. Sie sind von der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen und bezahlen keinen Rappen Steuern. Im „Schweizerzeit“-Interview sagt Rechtsprofessor David Dürr: Diese Regelungen stammen aus der Zeit, als man noch Fürstenhäuser beherbergte. Den Fürsten stiehlt man keine Steuern, das erlaubt man sich nur beim normalen Volk. Eine Ungerechtigkeit! Corinna Zigerli hat mit ihm gesprochen.
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