Das Verwaltungsgericht Zürich stellte bereits 2012 fest, dass vom beschuldigten Kosovaren, der am Montagabend einen orthodoxen Juden angegriffen hat, eine hohe kriminelle Energie sowie erhebliche Rückfallgefahr ausgehen und wollten ihn wegweisen. Doch das Bundesverwaltungsgericht gewährte ihm 2019 die vorläufige Aufnahme aus gesundheitslichen Gründen.